Datenschutzhinweise nach Art. 13 DS-GVO
anlässlich der Teilnahme und Durchführung des Projekts
“Frauen für Solidarität”
des Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES)
der Universität Mannheim
Universität Mannheim
Schloss
68131 Mannheim
Deutschland
E-Mail: rektor@uni-mannheim.de
Datenschutzbeauftragte/r
Universität Mannheim
L1, 1
68131 Mannheim
E-Mail: datenschutzbeauftragte@uni-mannheim.de
(1) Für die Datenverarbeitung im Rahmen des Forschungsprojekts: Vorname und Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Alter, E-Mail-Adresse
(2) Für die Erstellung des Flyers: Vorname, Alter
(3) Für die Auszahlung der Incentives: Vor- und Nachname
(1) und (2)
Teilnahme an dem und Abwicklung des Forschungsprojekts
Am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) der Universität Mannheim werden prosoziales Verhalten von Deutschen gegenüber Flüchtlingen und Kontakte zwischen Flüchtlingen und Deutschen untersucht.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Forschungsprojekts “Frauen für Solidarität” erforderlich. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme am Forschungsprojekt nicht möglich.
Nachteile im Falle einer Nicht-Teilnahme entstehen nicht.
(3) Incentives
Sofern Sie sich für den Erhalt eines Incentives entscheiden, werden die Daten verarbeitet, um dieses auszuzahlen.
Veröffentlichungen
Es werden anonymisierte Daten und statistische Korrelationen für wissenschaftliche Veröffentlichungen verwendet.
Präsentationen
Es werden anonymisierte Daten und statistische Korrelationen für wissenschaftliche Präsentationen verwendet.
Repositorium
Bereitstellung der anonymisierten Forschungsdaten für Dritte für nicht kommerzielle Forschungsvorhaben (sog. Repositorium).
In dem Fall, in dem einzelne oder mehrere der vorstehenden (zusätzlichen) Einwilligungen nicht erteilt werden, entstehen keine Nachteile.
Rechtsgrundlage
(1) Teilnahme am Forschungsprojekt
Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO
(2) Erstellung und Verteilung des Flyers
Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 13 LDGS BW
(3) Bei Auszahlung von Incentives
Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit §§ 70, 75 Landeshaushaltsordnung.
Empfänger
· Anonymisierte Forschungsdaten und statistische Korrelationen im Rahmen wissenschaftlicher Veröffentlichungen: weltweite Nutzer wissenschaftlicher Veröffentlichungen.
· Anonymisierte Forschungsdaten und statistische Korrelationen im Rahmen wissenschaftlicher Präsentationen: weltweite Teilnehmer von wissenschaftlichen Tagungen und im Rahmen von Forschungskolloquien an der Universität Mannheim.
· Alle anonymisierten Forschungsdaten im Rahmen eines Repositoriums: Universitätsintern die Stelle, die das Repositorium bereitstellt
· Vorname und Name bei Empfang von Incentives: die zuständige Abteilung (AB-A) des Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) der Universität Mannheim.
Darüber hinaus müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften Unterlagen vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.
· Sämtliche Forschungsdaten werden spätestens 3 Jahre nach Abschluss des Projekts oder im Falle des Widerrufs Ihrer Einwilligung sofort datenschutzgerecht gelöscht. Ausgenommen vom Recht zum Widerruf ist die Datenverarbeitung anlässlich der Erstellung und Verteilung des Flyers.
· Ausgenommen sind Vor- und Nachname, die aus haushaltsrechtlichen Gründen mit den Haushaltsunterlagen für 10 Jahre gespeichert werden.
· Ausgenommen sind personenbezogene Daten, die Sie in Ihrer Einwilligungserklärung abgegeben haben. Diese werden spätestens nach 30 Jahren gelöscht.
Ggf. werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.
· Sie haben das Recht, von der Universität Mannheim Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
· Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht[1] gegen die Verarbeitung. Im Falle einer Einwilligung steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu, sofern die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
· Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie die Einwilligung zu weiteren optionalen Verwendungsmöglichkeiten gegeben haben, das Recht, Ihre Einwilligung(en) jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung(en) bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird/werden.
Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an: makingdiversitywork@uni-mannheim.de
· Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
[1] Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Incentives im Falle eines Widerrufs vor Abschluss des Projekts nur teilweise erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass Ihnen kein Recht zum Widerruf hinsichtlich der Erstellung und Verteilung des Flyers zusteht, sobald dieser verteilt wurde.